Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helfer- und Helferinnenwerbung im Ortsverband zuständig.

Zur Erfüllung der Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des Ortsverbandes eingebunden und unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV-internen Information. Hierzu gehören insbesondere Werbung, Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc.

Bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit bei Bedarf durch weitere Helfer/innen des Ortsverbandes unterstützt.