Koch/Köchin

Ein Koch im THW-Ortsverband (OV) kümmert sich um die Verpflegung der Einsatzkräfte während der Einsätze, insbesondere bei längeren oder größeren Notfällen. Darüber hinaus versorgt er die Helfer*innen im OV oder bewirtet Gäste auf Veranstaltungen. Sie planen die Mahlzeiten, bereiten sie zu und stellen sicher, dass alle ausreichend versorgt sind. Abhängig von der Anzahl und dem Ort der Ausgabe ist das Kochen verschiedenster Gerichte auch immer wieder ein Training. Sie testen sich in der Vorbereitungs- und Anrichtzeit. Bei Einsätzen müssen sie die Anreise zum Einsatzort kalkulieren und das richtige Verladen der Speisen in Thermoboxen, Getränke und Esswerkzeug für den Transport sicherstellen, denn im Ernstfall sollte das Essen immer frisch und pünktlich an der Einsatzstelle ankommen, um es dort den Einsatzkräften mit guter Qualität zu servieren. 

Köche müssen mehr können als nur Speisen zubereiten. Je nach Bedarf müssen drei Mahlzeiten an einem Ausbildungs- oder Einsatztag in größeren Mengen bereitstellen. Dazu kommen die Planung und Besorgung der Nahrungsmittel. Dem Koch obliegt außerdem die Bestimmung des Vorrats und die Überwachung und Kontrolle zur Haltbarkeit der lagernden Lebensmittel und ist verantwortlich für die nötige Hygiene. Das Anrichten der Mahlzeiten sollte in ortsfesten sowie in mobilen Küchen, sogenannte Feldküchen, umsetzbar sein. Dabei holt sich der Koch auch Anregungen aus dem eigens zur Verfügung gestellten THW-Kochbuch, das speziell für grosseGruppen von mehreren hundert Menschen erstellt wurde.

Um Koch beim THW zu werden, muss man keine Ausbildung zu Koch, aber eine Leidenschaft für das Kochen haben. Im ersten Schritt wird man Mitglied im THW und absolviert seine Grundausbildung wie alle anderen Helfer*innen. Diese dauert in der Regel sechs bis neun Monate. Danach folgt im Normalfall die Bereichsausbildung zum Feldkoch damit man berufen wird und im Anschluss besteht die Möglichkeit, noch den Bereichsausbilder Koch zu absolvieren. Unabhängig von den Einsätzen verpflegt der Koch ein bis zweimal im Monat während des Ausbildungsdienstes die Helfer*innen in der Ortsverband eigenen Unterkunft.