Ortsjugendbeauftragter

Der Ortsjugendbeauftragte ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig. Er ist verpflichtet, die Junghelfer/innen in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten des/der einzelnen Junghelfers/in zu fördern - dabei muss der Ortsjugendbeauftragte immer als "gutes" Vorbild agieren.
Der Ortsjugendbeauftragte ist Ansprechpartner/in des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen..